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AM I TATTOO

AGB

An unsere Kunden

Das Team um AM I TATTOO  ist durch seine langjährige Erfahrung stets bemüht, die Wünsche seiner Kunden mit Professionalität und Hingabe bedingungslos zu erfüllen und mit dem Tattooglück zu beseelen, dennoch müssen wir Regeln erwähnen, die als Geschäftsbedingungen von AM I TATTOO  die kreativen Prozesse der jeweiligen Tätowierer vorab als erbrachte Leistung definieren…

Bei einer Zusammenarbeit zwischen der Tätowiererin/dem Tätowierer und der

Kundin/dem Kunden beginnt das geschäftliche Verhältnis in der Phase, wo die Tattoowünsche des Kunden zwischen der Tätowiererin/ dem Tätowierer zwecks zeichnerischer Ausarbeitung mit dem ersten Entwurf mittels Handzeichnung, Bildtransfer oder über Mail-WhatsApp-Instagram-Facebook-SMS-Transfer  werden. Es gelten bei allen Bildübertragungen die Copyrightrechte und Nutzungsrechtbestimmungen, die beim Künstler bleiben. Etwaige Korrekturen und Anpassungen des ersten Entwurfes mit EINER weiteren Veränderung sind mit der Anzahlung von EUR 50,00  bis EUR 100,00 (abhängig vom Aufwand, den die Tätowierein/der Tätowierer vorab deklariert) abgegolten. Bei weiteren Entwurfsprozessen, die zur Findung der Basis führen, werden weitere EUR 50,00  bis EUR 100,00  auf den vereinbarten Tattoopreis berechnet.

Bei Vorabentscheidungen, die zur Auflösung des Geschäftsverhältnisses zwischen Tätowiererin/ dem Tätowierer und dem Kunden (Die Kundin/der Kunde entscheidet sich allgemein gegen ein Tattoo, die Konstellation Tätowierer-Kunde passt nicht zusammen) werden dem Kunden die EUR 50,00- EUR 100,00  wieder gutgeschrieben/ zurückgegeben  (dies alles ohne Entwurf), oder aber auf unbestimmte Zeit einbehalten und bei Wiederaufnahme des Geschäftsverhältnisses mit dem dann entstehenden Tattoo neu verrechnet.

Den Terminvereinbarungen zwischen der Tätowierin/dem Tätowierer und der Kundin/ dem Kunden sind folgende Bedingungen zu berücksichtigen:

Generell kann die Kundin/der Kunde den Termin 48 Stunden vorher unentgeltlich absagen (dies setzt dennoch voraus, dass es zu keiner Entwurfsphase kam).

Kurzfristige Absagen unter 48 Stunden bedingt durch z.B. Krankheit, unvorhersehbare Situationen etc. werden unentgeltlich definiert, wenn zwischen dem Kunden und der Tätowiererin/dem Tätowierer ein neuer Termin bestätigt wird.

Terminabsagen durch den Kunden am selben Tage des Termins werden mit 50% des vereinbarten Tattoo-Preises geltend gemacht, die den entstandenen Verdienstausfall ausgleichen.

Bei einer 3fach-Verschiebung des Termins wird die jeweilige Anzahlung vom Studio einbehalten, die den entstehenden Verdienstausfall der Tätowierer somit ausgleicht.

Bei Terminabsagen durch die Tätowiererin/dem Tätowierer  wird die jeweilige Anzahlung vom  TattooEndpreis abgezogen.

Die Einwilligung der Geschäftsbedingungen durch den Kunden gegenüber der Tätowiererin/dem Tätowierer erfolgt über die jeweiligen Kommunikationswege über eine schriftliche Bestätigung der Kundin/dem Kunden.